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Die Förderpflege ist da!
Die staatliche “Pflege-Bahr-Förderung” steht bereit.
Die Vorteile der Förderung:
1. Es besteht beim reinen “Pflege-Bahr”
Annahmezwang. Dies ist vorteilhaft, da aus
gesundheitlichen Gründen kein Antrag abgelehnt
werden kann.
2. Die Versicherten müssen mindestens 18
Jahre alt sein.
3. Es ist jeweils pro Person nur ein Vertrag
förderfähig. Die Förderung kann nicht geteilt
werden.
Die wichtigsten Leistungen im Überblick:
Leistungen im ambulanten und stationärem
Pflegefall.
Leistung von 2.400,- EUR pro Monat bei
Pflegestufe III. (Bei uns noch dazu individuell
anpassbar, durch die Deutsche Privat Pflege
PLUS).
Versicherungsfähig sind Personen, die in der
gesetzlichen Pflege-Pflichtversicherung
(Soziale Pflegeversicherung oder private
Pflegeversicherung) versichert sind.
Mindestbeitrag von 15,- EUR pro Monat.
Versicherungsschutz beim Pflegebahr besteht
Europaweit. (Durch die Deutsche Privat Pflege
PLUS auch WELTWEIT).
Und das Beste daran:
Der Münchener Verein bietet die Pflegezusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung
an. Sie brauchen lediglich mit der Online Antragstellung eine einfache
Gesundheitserklärung abgeben, in welcher Sie anerkennen, dass kein
Leistungsanspruch für die versicherten Leistungen bestehen, wenn bei Ihnen in der
Vergangenheit schon einmal eine der folgenden Erkrankungen diagnostiziert / behandelt
worden ist:
Chorea Huntington Syndrom,
Demenz,ALS (amyotrophe Lateralsklerose),
Kreutzfeld-Jacob, Niereninsuffizienz, Arteriosklerose, HIV-Infektion, Hirntumor,
insulinpflichtiger Diabetes mellitus, Multiple Sklerose (MS), Koronarsklerose,
Leberzirrhose, Parkinson, bereits bestehende Pflegebedürftigkeit, Myasthenia
gravis, periphere arterielle Verschlusskrankheit, Demenz (Alzheimer,
vaskuläre Demenz, demenzielle Entwicklung, kindliche Demenz), Down
Syndrom (Trisomie21), Hirnarterienaneurysma, Schlaganfall, psychische
Erkrankungen (Ausgenommen ambulant behandelte Depressionen)
Querschnittlähmung, vorgeburtliche Erkrankungen bei Kindern, ZB:
Rötelembyopathie, Zytomegalie-Virus, Toxoplasmose, Suchterkrankungen
(Drogen) medikamenteninduzierte Schäden, Alkohol-
Drogenmissbrauchsschäden) Muskeldystrophie, Osteoporose, Apallisches
Syndrom (Wachkoma), Krebs / Bösartiger Tumor. (Diagnose während der
letzten 3 Jahre, außer Hautkrebs)
Beispiele für problemlos versicherbare Erkrankungen, die normalerweise bei
anderen Gesellschaften zu einer Ablehnung führen:
Hautkrebs, ambulant behandelte Psychische Erkrankungen, (z.B. Depression)
Bluthochdruck, Morbus Crohn, Hepatitis,
Herzinfarkt, Arthrose, Rheuma, Künstliche Gelenke, Gicht, Bluterkrankheit,
Polyarthritis, Asthma, Allergien, Nichtinsulinpflichtiger Diabetes Mellitus,
(eine Pflegeversicherung mit Diabetes zu bekommen, ist ansonsten sehr
schwer, beizeiten fast unmöglich!)
Auch eine bestehende Behinderung führt NICHT zu einer Ablehnung, sofern
der Grund dafür nicht im obigen roten Bereich liegt.