Die Pflegeseite
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Die Förderpflege ist da! Die staatliche “Pflege-Bahr-Förderung” steht bereit. Die Vorteile der Förderung: 1. Es besteht beim reinen “Pflege-Bahr” Annahmezwang. Dies ist vorteilhaft, da aus gesundheitlichen Gründen kein Antrag abgelehnt werden kann. 2. Die Versicherten müssen mindestens 18 Jahre alt sein. 3. Es ist jeweils pro Person nur ein Vertrag förderfähig. Die Förderung kann nicht geteilt werden.
Die wichtigsten Leistungen im Überblick: Leistungen im ambulanten und stationärem Pflegefall. Leistung von 2.400,- EUR pro Monat bei Pflegestufe III. (Bei uns noch dazu individuell anpassbar, durch die Deutsche Privat Pflege PLUS). Versicherungsfähig sind Personen, die in der gesetzlichen Pflege-Pflichtversicherung (Soziale Pflegeversicherung oder private Pflegeversicherung) versichert sind. Mindestbeitrag von 15,- EUR pro Monat. Versicherungsschutz beim Pflegebahr besteht Europaweit. (Durch die Deutsche Privat Pflege PLUS auch WELTWEIT).
Und das Beste daran: Der Münchener Verein bietet die Pflegezusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung an. Sie brauchen lediglich mit der Online Antragstellung eine einfache Gesundheitserklärung abgeben, in welcher Sie anerkennen, dass kein Leistungsanspruch für die versicherten Leistungen bestehen, wenn bei Ihnen in der Vergangenheit schon einmal eine der folgenden Erkrankungen diagnostiziert / behandelt worden ist:
Chorea Huntington Syndrom,  Demenz,ALS (amyotrophe Lateralsklerose), Kreutzfeld-Jacob, Niereninsuffizienz, Arteriosklerose, HIV-Infektion, Hirntumor, insulinpflichtiger Diabetes mellitus, Multiple Sklerose (MS), Koronarsklerose, Leberzirrhose, Parkinson, bereits bestehende Pflegebedürftigkeit, Myasthenia gravis, periphere arterielle Verschlusskrankheit, Demenz (Alzheimer, vaskuläre Demenz, demenzielle Entwicklung, kindliche Demenz), Down Syndrom (Trisomie21), Hirnarterienaneurysma, Schlaganfall, psychische Erkrankungen (Ausgenommen ambulant behandelte Depressionen) Querschnittlähmung, vorgeburtliche Erkrankungen bei Kindern, ZB: Rötelembyopathie, Zytomegalie-Virus, Toxoplasmose, Suchterkrankungen (Drogen) medikamenteninduzierte Schäden, Alkohol- Drogenmissbrauchsschäden) Muskeldystrophie, Osteoporose, Apallisches Syndrom (Wachkoma), Krebs / Bösartiger Tumor. (Diagnose während der letzten 3 Jahre, außer Hautkrebs) Beispiele für problemlos versicherbare Erkrankungen, die normalerweise bei anderen Gesellschaften zu einer Ablehnung führen: Hautkrebs, ambulant behandelte Psychische Erkrankungen, (z.B. Depression) Bluthochdruck, Morbus Crohn, Hepatitis, Herzinfarkt, Arthrose, Rheuma, Künstliche Gelenke, Gicht, Bluterkrankheit, Polyarthritis, Asthma, Allergien, Nichtinsulinpflichtiger Diabetes Mellitus, (eine Pflegeversicherung mit Diabetes zu bekommen, ist ansonsten sehr schwer, beizeiten fast unmöglich!) Auch eine bestehende Behinderung führt NICHT zu einer Ablehnung, sofern der Grund dafür nicht im obigen roten Bereich liegt.
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